Auslese 10/2012
Aufteilung schon vor der Hochzeit?
Durch eine Heirat ändern sich die Vermögens- und Eigentumsverhältnisse der Ehepartner nicht. Jeder ist für sein eigenes Vermögen, als auch seine Schulden verantwortlich. Es kommt zu keiner automatischen Verschiebung von Eigentum.
Erst bei Ehescheidung tritt die sogenannte Gütergemeinschaft in Kraft und die Ehepartner müssen das in aufrechter Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögen aufteilen.
Diese Aufteilung betrifft auch die Ehewohnung, selbst wenn sie schon vor Eheschließung von einem Ehepartner angeschafft wurde. Seit einiger Zeit besteht die Möglichkeit, dass die Eheleute bereits vor Eheschließung vereinbaren, dass die Ehewohnung, die von einem Gatten die Ehe eingebracht wird, in einem Aufteilungsverfahren bei allfälliger Scheidung unberücksichtigt bleibt und der andere Ehegatte hieran keine Ansprüche stellen kann.
Eine solche Vereinbarung kann auch unmittelbar vor der Eheschließung bereits erfolgen.