Auslese 3/2024

 

Big Brother is watching … kostspielige Tücken im Internet 1

Die Verbreitung von Fotos auf social media-Plattformen, die von einer fremden website oder dgl. stammen, ist ohne weiters nicht zulässig.

Fotos im Netz sind zB in der Regel nicht frei nutzbar. Nur der, der sie angefertigt, in Auftrag gegeben hat oder dazu berechtigt wurde, darf Fotos nutzen.

Es gibt spezielle websites, auf denen Fotos gegen geringes Entgelt downgeloaded und genutzt werden können. Im Zweifel bestehen bei allen sonstigen Fotos Nutzungsrechte Dritter und dürfen sohin ohne Zustimmung nicht für eigene Zwecke genutzt werden.

Das Posten auf sozialen Kanälen, die Nutzung auf der eigenen website etc., aber auch die Verwendung auf Drucksorten führen neben von der Dauer der Nutzung abhängigen Nutzungsentgelten uU auch zu empfindlichen, weit über € 1.000,-- gelegenen Geldforderungen.

Die Berechtigten durchsuchen das Netz gezielt nach solchen Verstößen und fordern die Ansprüche rigoros ein. Diese Forderungen sind oft nicht wirksam zu entkräften, da diese den Geschädigten gesetzlich zugestanden werden.