Auslese 06/2009
Bitte warten, statt Ready for Boarding
Fluggäste haben das Recht bei verspäteter Befördung Schadenersatz von der Fluggesellschaft zu begehren. Diese EU-weite Regelung gilt für Pauschal-, Linien- und Charterflüge gleichermaßen.
Ein Pauschalreisender kann bereits ab einer Verspätung von 4 Stunden Preisminderung verlangen, unabhängig vom Grund der Verspätung. Verzögerungen beim Hinflug können abhängig von der Dauer des geplanten Urlaubs sogar den Vertragsrücktritt rechtfertigen.
Individualreisende haben ab einer Verspätung von 5 Stunden Anspruch auf Vertragsrücktritt und Rückerstattung des Ticketpreises; Schadenersatz setzt jedoch ein Verschulden der Fluggesellschaft voraus.
Wird ein Flug kurzfristig gestrichen, steht eine Ausgleichszahlung zwischen € 250,-- und 600,-- zu, außer in Fällen höherer Gewalt oder von Terror.
Jedenfalls besteht ein Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Telefonate und Hotelunterbringung.