Auslese 3/2019
Entfall der Rezeptgebühr II - Wann steht sie zu?
Neben der gänzlichen Gebührenbefreiung infolge geringen Einkommens ist auch die Gebührenbefreiung aufgrund der Überschreitung der Rezeptgebühren Obergrenze möglich.
Diese muss nicht beantragt werden, sondern ergibt sich diese automatisch, sobald im laufenden Kalenderjahr bereits Rezeptgebühren bezahlt wurden, die 2 % des Jahresnettoeinkommens überschreiten, wobei der Gesetzgeber hier eine Untergrenze eingeführt hat, wonach erst beim 38. Medikamentenbezug (Stand 2018) die Rezeptgebühren entfällt. Diese Befreiung gilt dann immer bis zum Ende des Kalenderjahres.
Bei der Ermittlung der Obergrenze werden jene Medikamente, die unter der Rezeptgebühren liegen, ebenso wenig berücksichtigt, wie sonstige Kostenanteile, wohl allerdings Medikamente, die für nicht Selbstversicherte Angehörige (insb. Kinder) bezogen werden.
Das Erreichen der Obergrenze wird automatisch auf der e-card ersichtlich gemacht, ist allerdings von Wahlärzten idR nicht abrufbar und muss dort gesondert bekanntgegeben werden.