Auslese 10/2020
„Es tut mir leid, es war meine Schuld“ – Anerkenntnis nach Verkehrsunfall
Unmittelbar nach einem Verkehrsunfall liegen idR die Nerven blank. Eine solche Situation stellt einen Ausnahmezustand dar.
Nicht selten kommt es vor, dass einer der Unfallbeteiligten seiner Verantwortung zu erkennen scheint und dies auch entsprechend zugesteht. Solche Aussagen vor Ort haben jedoch KEINE rechtliche Wirkung, hierauf alleine können keine Schadenersatzansprüche für die Unfallfolgen gestützt werden.
Nichts desto trotz sollte man solche Zugeständnisse, auch deklaratives Anerkenntnis genannt, unterlassen, da sie beim Unfallgegner uU falsche Hoffnungen wecken und die eigene Position schwächen.
In den wenigsten Fällen kann der Unfallhergang objektiv beurteilt bzw. die rechtliche Verantwortung eingeschätzt werden. Ob und wer Verkehrsvorschriften missachtet, eine Reaktionsverzögerung zu verantworten oder ein sonstiges schuldhaftes Verhalten gesetzt hat, muss im Anschluss, ev. auch durch einen Verkehrssachverständigen beurteilt werden.