Auslese 11/2020
Familienbonus Plus - Änderungen im Kindesunterhalt
In der Vergangenheit wurde bei der Berechnung des Unterhalts, den jener Elternteil, der das Kind nicht überwiegend im eigenen Haushalt betreut, zu leisten hat, der Bezug der Familienbeihilfe mitberücksichtigt und damit die Unterhaltsleistung geringfügig reduziert.
Mit der Einführung des FB+, der - sofern zwischen den Eltern keine anderslautende Regelung getroffen wurde - jeweils 50:50 angerechnet wird, ist die darüber hinausgehende Berücksichtigung des Familienbeihilfenbezug nicht mehr gerechtfertigt, da der FB+ nunmehr die steuerliche Entlastung des Zahlungspflichtigen bringt und somit eine weitere Reduktion des Unterhalts zum Nachteil des Kindes gereichen würde.
Demnach besteht bei zahlreichen Unterhaltsvereinbarungen Anpassungsbedarf.
Generell gilt, dass der Kindesunterhalt einer Anpassung zu unterziehen ist, wenn das Kind eine gewisse Altersgrenze überschreitet bzw. sich die Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen verändern (ab +/-10 %).