Auslese 2/2020
Hinterbliebenen-Pension trotz Scheidung-geht das?
Anspruch auf Witwen-/Witwer-Pension hat grundsätzlich nur, wer im Zeitpunkt des Ablebens mit dem verstorbenen aufrecht verheiratet ist.
In einigen Fällen ist es jedoch auch möglich, Hinterbliebenenpension vom geschiedenen Ehepartner zu beziehen. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn im Falle einer Scheidung gerichtlich festgestellt wurde, dass der/die Verstorbene überwiegend oder alleinig fürs Scheitern der Ehe verantwortlich ist und daraufhin der Ex-Partner Unterhaltsansprüche wie in aufrechter Ehe zuerkannt erhält. Sofern ein gerichtlicher Unterhaltstitel vorliegt, kann trotz Ehescheidung Hinterbliebenenpension bezogen werden.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die unterhaltsberechtigte Person nach Ehescheidung sich nicht neuerlich verheiratet hat, da diesfalls Unterhaltsansprüche und somit auch Ansprüche auf Hinterbliebenenpension erlöschen.
Unterhaltsvereinbarungen im Rahmen einer einvernehmlichen Ehescheidung sind nicht geeignet, um in weiterer Folge Hinterbliebenenpension Ansprüche gegenüber der Pensionsversicherung geltend zu machen.