Auslese 12/2020
Lockdown - Muss ich für mein Geschäft weiterhin Miete zahlen?
Mittlerweile liegt ein Urteil vom Bezirksgericht vor, wonach ein Friseur während des 1. Lockdowns für April keinen Hauptmietzins (wohl aber Betriebskosten) geschuldet hat, da sein Mietobjekt mit zu dem vereinbarten betrieblichen Zweck genutzt werden konnten.
Freilich liegt noch keine höchstgerichtliche Entscheidung hierzu vor und ist dies im laufenden Lockdown auch nicht zu erwarten, könnte diese Entscheidung jedoch richtungsweisend sein. Gestützt wurde die Nichtzahlung der Hauptmiete auf Covid19 als Seuche.
Ob dies der OGH auch so qualifiziert oder aufgrund einer anderen Beurteilung zu einer teilweisen oder gänzlichen Hauptmietzinsbefreiung kommt, ist gegenwärtig völlig offen.
Solange es noch keine gesicherte Rechtsprechung gibt, empfiehlt es sich dringend, mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen und eine individuelle Einigung zu erzielen. Dies schafft Rechtssicherheit. Stellt sich nämlich heraus, dass die oben zitierte Ansicht des Gerichts nicht tragfähig ist, kann ein Mietzinsrückstand uU zum dauerhaften Verlust des Geschäftslokals führen.
Jedenfalls sollten Zahlungen nur unter Vorbehalt erfolgen.