Auslese 7/2024

 

Mein Zaun – dein Zaun, was gilt?

Die im ABGB verankerte Regelung, dass jeder seine rechts vom Haupteingang gelegene Grundstückseite im Interesse der Nachbarn abzuschließen hat, stellt in der Praxis nur eine Zweifelsregel dar.

Schon die Frage des Haupteingangs ist eine oft schwer zu beantwortende. Die Regelung bietet keine Lösung für Eckgrundstücke und hintere Grundstücksgrenzen bzw. Parzellierungen mit bestehenden Zäunen etc.
Hinzukommen auch oft Jahrzehnte alte Handschlagsvereinbarungen unter Rechtsvorgängern, die nie verschriftlicht wurden und nur mehr verstümmelt weitergegeben werden bzw. sind die relevanten Informationen überhaupt verloren gegangen.

Beim Ankauf einer Liegenschaft steht diese Frage selten bis nie im Fokus, kann infolge aber zu dauerhaften Zerwürfnissen mit den neuen Nachbarn führen, agiert man iSd gesetzl. Zweifelregeln und verändert die Einfriedung eigenmächtig.

Oft haben sich 2 Nachbarn die Errichtung der Einfriedung in Kosten und Erhaltung geteilt.

Manche Zäune und Einfriedungen stehen genau auf der Grenze und gehören sohin tatsächlich beiden.

Es wird daher dringend empfohlen, vorab das Gespräch zu suchen, insb. auch klarstellend ohne Anlass und das Ergebnis schriftlich für alle Zukunft festzuhalten.