Auslese 7/2017

NEUREGELUNG BEIM KÜNDIGUNGSSCHUTZ FÜR ARBEITNEHMER 50+

Für ältere Arbeitnehmer (AN) gilt idR ein erhöhter Kündigungsschutz; im Falle einer Kündigung kann diese wegen Sozialwidrigkeit oder wegen Diskriminierung aufgrund des Alters nach dem Gleichbehandlungsgesetz angefochten werden.

Sozialwidrigkeit wird durch das Gericht im Einzelfall beurteilt, auch unter Berücksichtigung einer allenfalls langen Betriebszugehörigkeit, drohender Langzeit-Arbeitslosigkeit und Einkommensverluste.

Diese kann, je nach Einzelfall auch schon von AN 45+ ins Treffen geführt werden. 

Die gegenwärtige Regelung sieht für AN über 50 Jahren einen höheren Kündigungsschutz vor, wenn diese bereits beschäftigt waren bzw. wenn über 50-Jährige mindestens zwei Jahre im Betrieb beschäftigt sind.

Ab 1.7.2017 fällt diese Frist und gilt für allen danach geschlossenen Arbeitsverhältnisse mit über 50-jährigen AN der allgemeine Kündigungsschutz, was bedeutet, dass im Rahmen der Anfechtung der Kündigung auf das Alter des Gekündigten kein Bezug genommen wird.

Bestehende Arbeitsverhältnisse fallen weiterhin unter die alte Regelung; eine Anfechtung wegen Diskriminierung steht weiterhin allen offen.