Auslese 5/2021
Parken im Wohnsiedlungen – worauf ist zu achten?
Siedlungsgebiete weisen oft – vor allem, wenn sie alt gewachsene sind – durch schmale Gassen, mit oder ohne Gehsteig und fehlende Parkplatzmarkierungen auf. Ein durchgehendes Parken auf beiden Fahrbahnseiten ist nicht möglich.
Handelt es sich um eine Straße mit Gegenverkehr, müssen neben dem parkenden Fahrzeug noch 2 Fahrstreifen frei bleiben. Ist die Straße eine Einbahnstraße, dann reicht 1 verbleibender Fahrstreifen aus.
Die Fahrzeuge dürfen darüber hinaus nicht verkehrsbehindernd abgestellt werden.
Oftmals parken die Fahrzeuge an beiden Straßenseiten; da ist auf die verbleidende flüssige Durchfahrt zu achten, sonst behindert man den Verkehr.
Wird hier angezeigt, kommt es darauf an, nachzuweisen, wer sich wann hingeparkt hat und so die Verkehrsbehinderung verursacht hat - da entbrennen nicht selten Nachbarschaftszwistigkeiten.
Vorsicht! Dass nur einige wenige oder gar nur ein einzelner Parker, ev. wiederholt gestraft wird, obwohl viele gesetzwidrig parken, nützt als Argument vor der Behörde nichts, denn es gilt der Grundsatz, dass man kein Anrecht auf Gleichbehandlung im Unrecht hat.