Auslese 9/2024
Patientenverfügung – was kann ich damit regeln?
Mit einer Patientenverfügung (kurz: PV) wird vorsorglich geregelt, welche medizinischen Maßnahmen umgesetzt werden sollen, wenn man gesundheitlich bedingt nicht in der Lage ist, selbst befragt zu werden.
Man unterscheidet zwischen verbindlicher und beachtlicher Patientenverfügung.
Erstere ist innerhalb des Wirkungszeitraums von 8 Jahren für sämtliche behandelnden Ärzte verpflichtend umzusetzen; ist im Zeitpunkt des Ablaufs keine ausreichende Geschäftsfähigkeit mehr gegeben, um eine neue abzuschließen, behält die alte ihre Gültigkeit. Es muss neben der medizinischen Aufklärung auch eine juristische (Rechtsanwalt, Notar, InteressensV) erfolgen.
Eine beachtliche PV ist in ihrer Wirkung zeitlich nicht begrenzt, bedarf keiner juristischen Aufklärung und liegt es aber im Ermessen der Ärzte, inwieweit die Inhalte Umsetzung finden.
Im Falle bekannter familiärer Vorerkrankungen empfiehlt es sich, einen diesbezüglichen Facharzt hinsichtlich möglicher Verläufe der Krankheit und notwendig werdender medizinischer Maßnahmen zu konsultieren.
Eine errichtete PV kann im ELGA gespeichert werden.