Auslese 4/2020

Patientenverfügung – wie ist die aktuelle Rechtslage?

Mit einer Patientenverfügung kann vorab geregelt werden, welche medizinischen Maßnahmen zu treffen bzw. zu unterlassen sind, wenn der Erkrankte im Zeitpunkt seine medizinische Situation nicht mehr einschätzen bzw. für Entscheidungen nicht mehr befragt werden kann.

Es ist ein wesentliches Instrument der Aufrechterhaltung der Selbstbestimmung.

Seit knapp einem Jahr sind nunmehr die Änderungen zur Patientenverfügung in Kraft getreten.

Durch die Änderungen wurde die Gültigkeit einer verbindlichen Patientenverfügung von 5 auf 8 Jahre verlängert.

Dies betrifft sowohl neu abzuschließende Patientenverfügungen, aber auch jene, die bereits in der Vergangenheit errichtet wurden und mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle noch gültig waren.

Die notwendige Verlängerung der Patientenverfügung bedarf nur der neuerlichen Beiziehung eines Mediziners, die rechtliche Belehrung, die Voraussetzung für die Gültigkeit bei erstmaliger Errichtung ist, kann bei der Verlängerung bzw. Erneuerung unterbleiben.

Die Novelle ermöglicht auch, dass die Patientenverfügung in der ELGA Datenbank gespeichert werden kann.