Auslese 4/2018
Pflegebedarf – Pflegekosten – Förderung – Was hat sich seit 1.1.2018 geändert?
Bei einer 24 Std.-Betreuung zuhause erhält man bei einer Betreuung durch 2, jeweils vierzehntägig wechselnde angestellte Betreuungspersonen pro Dienstverhältnis € 550,--, Pflegepersonal auf Gewerbeschein wird mit € 275 ,- gefördert.
Die Stundensätze der mobilen Hilfsdienste orientieren sich nach der Pflegestufe und dem Eigeneinkommen; eine Förderung aus dem Sozialtopf gibt es nur bei besonderen Härtefällen.
Im Fall einer stationären Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung wird seit dem 1.1.2018 im Fall eines Antrags auf Kostenübernahme bestehendes Vermögen nicht mehr berücksichtigt, sondern lediglich überprüft, ob die laufende Pension zur Deckung der Pflegekosten ausreicht. Ist dies nicht der Fall, wird die Kostenübernahme gewährt und wie bisher die Pension lediglich zu einem geringen Prozentsatz ausbezahlt, der Rest wird direkt mit der Pflegeeinrichtung verrechnet. Durch diese geänderte Rechtslage ist es nun auch nicht mehr möglich, im Nachhinein auf Sparvermögen oder Liegenschaften zuzugreifen, um die zunächst von öffentlicher Hand übernommenen Kosten zum Teil abzudecken.