Auslese 12/2013
Pflegegeld - Wann habe ich darauf Anspruch?
Sobald ein ständiger Betreuungs- oder Pflegebedarf vorhanden ist, ist es, abhängig vom Umfang der Betreuung möglich, einen Antrag auf Zuerkennung von Pflegegeld zu stellen.
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem monatlichen Pflegebedarf, der jedoch mindestens mehr als 60 Stunden/Monat betragen muss.
Die Beurteilung des Pflegebedarfes erfolgt durch Ärzte der jeweiligen Pensionsversicherungsanstalt, die in Form eines Anamnesegespräches mit dem Patienten dessen Pflegebedarf festsetzen.
Wird aufgrund dieser Untersuchung kein Pflegegeld gewährt bzw. die Erhöhung von einer bereits gewährten Pflegestufe auf eine nächsthöhere abgelehnt, kann diese Entscheidung binnen 3 Monaten ab Ablehnung beim zuständigen Landesgericht bekämpft werden. In einem solchen Verfahren wird durch gerichtlich beeidete Sachverständige der Pflegebedarf nochmals erhoben.