Auslese 4/2021

 

Reihenhausanlage – welche Tücken lauern?

Oft begründen rechtliche Versäumnisse in der Anfangsphase einen unlösbaren Konflikt unter den Eigentümer, der den Traum zum Alptraum werden lässt.

Die Eigengärten sind nicht breit und ev. einsichtig, die Bausubstanz „hellhörig“, es werden Whirlpool aufgestellt, Windspiele aufgehängt und „gegartelt“, Fassaden wollen neugestaltet werden, in der Garage musiziert etc.

Hierfür braucht es Regeln. Dieses sollte eigentlich der Bauträger in dem von ihm vorgegebenen Wohnungseigentumsvertrag übernehmen – tut er aber idR nicht; man beschränkt sich auf die gesetzlichen Regelungen. Im Gesetz gibt es jedoch keine expliziten Regelungen zum tagtäglichen Zusammenleben.
Die Praxis zeigt, dass diese – sobald alle eingezogen sind und nach ihren Vorstellungen das Eigenheim nutzen – die Probleme losgehen und nachträglich nichts mehr geregelt werden kann, da das Gesetz dafür eine Mehrheit, in manchen Fällen sogar Einstimmigkeit vorsieht.

Und damit ist der Nachbarschaftsstreit und der Frust vorprogrammiert.

Daher ist der Wohnungseigentumsvertrag und konkrete Regelungen des Zusammenlebens viel bedeutender als der Kaufvertrag, weil der für die Dauer des Bestehens der Anlage Wirkung entfaltet und ausschlaggebend dafür ist, ob der Traum zum Alptraum wird.