Auslese 1/2016
Serie Mietrecht: Wie viel Miete kann ich verlangen?
Abhängig davon, was vermietet wird, muss darauf geachtet werden, dass bei einigen Mietverhältnissen gesetzliche Rahmenbedingungen zur Festlegung des Mietzinses eingehalten werden müssen.
Lediglich bei der Vermietung eines Einfamilienhauses kann der Mietzins frei vereinbart werden.
In allen anderen Fällen, je nachdem, ob das MRG zur Gänze oder teilweise anwendbar ist, ist man bei der Höhe des Hauptmietzinses an gesetzliche Vorgaben gebunden; bei Befristung wird uU auch ein Abschlag von 25 % fällig. Da eine zu hohe Miete den Mieter zu einer Rückforderung berechtigen kann, empfiehlt es sich im Vorfeld einer Vermietung abzuklären, welcher Mietzins zulässig ist.
Außerdem muss man die Entscheidung treffen, ob man die auf das Mietobjekt entfallenden Betriebskosten 1 : 1 an den Mieter überbindet und hierüber eine Betriebskostenabrechnung legt, oder aber eine Pauschalmietzins vereinbart, der die anteiligen Betriebskosten, unabhängig allfälliger Erhöhungen bereits beinhaltet und eine jährliche Betriebskostenabrechnung überflüssig macht.