Auslese 7/2020
URBAN EXPLORING – die Rechtslage
Es wird immer beliebter, sogenannte „lost places“ zu erkunden und fotografisch zu dokumentieren. Diese „Ubexer“ betreten dafür fremde Grundstücke, Fabriksgelände, öffentliche Einrichtungen etc.
Da diese Plätze jedoch alle jemanden gehören und die Eigentümer idR nicht vorab um Erlaubnis gebeten werden, bewegen sich diese Ubexer zivil- aber uU auch strafrechtlich auf dünnem Eis.
Sie begehen zivilrechtlich eine Besitzstörung und können auch für die Veröffentlichung angefertigter Fotos uU auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Jedenfalls wird der Eigentümer hierdurch auf das widerrechtliche Eindringen aufmerksam. Wird bei dem „Besuch“ etwas zerstört, treten auch Schadenersatzansprüche hinzu.
Je nach Art des Eindringens wird uU auch ein Straftatbestand erfüllt, der zumindest eine Geldstrafe nachsichziehen kann.
Bei Verletzungen und anschließendem Krankenstand kann es zur Leistungsverweigung von Kranken- und Unfallsversicherung kommen; Ansprüche gegen den Eigentümer werden idR scheitern.
Derartige Touren entgeltlich zu organisieren, birgt weitere, tw. gravierende Probleme, v.a. im Schadensfall.