Auslese 11/2013
Verkehrsunfall – Bekomme ich den Wertverlust?
Neben den Reparaturkosten steht dem schuldlosen Lenker bei einem Verkehrsunfall unter Umständen auch Ersatz der entstandenen Wertminderung des Fahrzeugs zu. Dies wird im Rahmen außergerichtliche Abwicklungen von Verkehrsunfällen oftmals vergessen; die gegnerische Versicherung bieten eine solche Schadenabdeckung in der Regel nicht freiwillig an.
Im Falle eines Weiterverkaufes muss, war das Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt, das bekannt gegeben werden und wird dadurch das neue Auto zum „Unfallauto“ und somit am Markt weniger wert bzw. lässt sich schlechter verkaufen.
Ist das privat genutzte Fahrzeug Erstbesitz, nicht älter als 3-5 Jahre und hat einen durchschnittlichen Kilometerstand, steht, wenn keine wesentlichen Vorschäden vorhanden sind, der Ersatz der Wertminderung des Fahrzeugs am Markt zu, sofern die Reparatur nach dem Unfall ein gewisses Mindestausmaß übersteigt.