Auslese 10/2013
Verloren/Gefunden – Anspruch auf Finderlohn?
Wer eine Sache findet, kann vom Besitzer/Eigentümer Finderlohn und sogar Ersatz von allfälligen Barauslagen verlangen.
Die Höhe des zu beanspruchenden Finderlohns richtet sich zum Einen nach dem Wert des Fundes und zum Andern danach, ob die Sache vom Besitzer nur vergessen, oder aber verloren wurde.
Dinge gelten als verloren, wenn Sie versehentlich aus dem Besitz des Inhabers gelangen und nicht in Einflussbereich eines Dritten sind (zum Beispiel Straße).
Als vergessen gilt, was an dem Ort verbleibt, der unter Aufsicht einer anderen Person steht (zum Beispiel Restaurant, Zug).
Je nachdem besteht ein Anspruch zwischen 5 und 10 % des Wertes. Übersteigt der Fund einen Wert von € 2000, -- halbieren sich die obigen Prozent Ansprüche an Finderlohn.
Fundstücke sind bei der zuständigen Behörde (in der Regel die Gemeinde des Fundortes) abzugeben.
Kann der Eigentümer nicht ausgeforscht werden, hat der Finder sogar Anspruch auf Eigentum an der Fundsache.