Auslese 6/2024

 

Viel zu schnell – Auto weg oder Lenkverbot!

Seit 1.3.2024 wurde die Kompetenz der Behörden bei Rasen um die Beschlagnahme des Fahrzeugsteht mit dem die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen wurde, erweitert. Geldstrafe und Führerscheinentzug gilt weiterhin.

Bei Geschwindigkeitsübertretungen im Ortsgebiet von mehr als 60 km/h, und außerhalb von mehr als 70 km/h können die Exekutivorgane das Fahrzeug an Ort und Stelle beschlagnahmen.
Bei Wiederholungstätern kann die Behörde das Fahrzeug für verfallen erklären, es versteigern und den Erlös zweckgebunden für Verkehrssicherungsmaßnahmen verwenden. Der Eigentümer des Fahrzeugs erhält keinen Anteil am Erlös.

Steht das Fahrzeug nicht im Eigentum des Fahrzeuglenkers, wird es für maximal 14 Tage vorläufig beschlagnahmt und im Führerschein des Lenkers ein lebenslanges Lenkverbot für dieses konkrete Fahrzeug eingetragen.

Die Beschlagnahme des Fahrzeugs betrifft in der Regel keine Ersttäter, es sei denn, die Geschwindigkeitsüberschreitung beträgt im Ortsgebiet mehr als 80 km/h und außerhalb mehr als 90 km/h.