Auslese 4/2013
Vorrang auf Bergstrecken - Wirklich so eindeutig?
In den meisten Fällen wird diese Frage mit ja beantwortet, der Berganfahrenden hat immer Vorrang! Auch wenn sich dieser Grundsatz in der Praxis so entwickelt hat, entspricht er nicht den gesetzlichen Bestimmungen der StVO und keinem Falle eines Unfalls zur Mitschuld führen.
Diese enthält nämlich zum Vorrang geben auf Bergstrecke überhaupt keine explizite Regelung. Vielmehr findet sich dort bloß eine allgemeine Regelung, dass derjenige Verkehrsteilnehmer zurückzufahren hat, für den die Möglichkeit des Ausweichens günstiger ist.
Dieser Grundsatz ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung, dass bei Engstellen, die keinen ausreichenden Seitenabstand zum Vorbeifahren bieten, jenes Fahrzeug zurückzufahren hat, für das es wegen seiner Art und wegen der örtlichen Verhältnisse leichter möglich ist.
Aus diesem Grund haben auch PKWs bei Engstellen Autobussen und schweren LKWs Platz zu machen. Treffen an Engstellen 2 PKWs aufeinander, hat dir Vorrang zu geben, der die nähere Ausweichmöglichkeit hat.