Auslese 2/2014
Was beim Radeln zu beachten ist…
Fürs Radfahren gilt ein Mindestalter von 12 Jahren, ab dem ein Kind unbegleitet unterwegs sein darf. Hat das Kind die Freiwillige Radfahrprüfung abgelegt, ist ein unbeaufsichtigtes Radfahren auch bereits ab dem 10. Lebensjahr möglich.
Es wird empfohlen, dass Kinder unter 12 Jahren beim Radfahren sowie beim Mitfahren in einem Fahrradanhänger oder Kindersitz einen Sturzhelm zu tragen; verpflichtend ist dies jedoch nicht.
Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist seit 01.04.2013 ausdrücklich verboten, nicht jedoch das sonstige Hantieren mit dem Handy oder Musik hören.
Wo und unter welchen Voraussetzungen man mit dem Fahrrad unterwegs sein darf, wird durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt. Dort wo auch Fußgängerverkehr stattfindet, dürfen Radfahrer Fußgänger nicht gefährden. Auf Straßen, die ausschließlich dem Fahrrad vorbehalten sind gilt ein Tempolimit von 30 km/h.