Auslese 7/2019
Was ist das gesetzliche Vorausvermächtnis des überlebenden Ehegatten?
Dieses Recht kommt zur Anwendung, wenn der Ehewohnsitz im Eigentum eines oder beider Ehegatten steht.
Wenn der überlebende Ehegatte weiterhin in der Ehewohnung wohnen bleibt, hat er hierdurch das Recht, alle zum gemeinsamen Haushalt gehörenden Fahrnisse zu übernehmen, sofern sie der unmittelbaren Haushaltsführung dienen.
Ebenfalls davon umfasst ist das Recht, in der Ehewohnung wie bisher weiter wohnen zu dürfen. Der Erbe ist somit dazu verpflichtet, alles zu tun, damit dem überlebenden Ehegatten das Wohnen auf Dauer ermöglicht wird. In diesem Zusammenhang ist auch eine Einschränkung des bisherigen Wohnverhaltens unzulässig. Dieses Wohnrecht ist höchstpersönlich und bedarfsunabhängig und gebührt dem Ehegatten solange er die Wohnung weiterhin nutzen kann und will. Selbst der Umstand, dass der überlebende Ehegatte noch andere Wohnungen zur Verfügung hätte, steht diesem Recht nicht entgegen.
Sofern der Ehepartner mittels Testament auf den Pflichtteil gesetzt ist, wird dieses Wohnrecht im Verlassenschaftsverfahren bewertet und als Teil der Abgeltung des Pflichtteils angerechnet.