Auslese 6/2017
Wenn das Grillwürstel nicht allen schmeckt…
In Wohnhausanlagen mit Eigengärten und Balkonen werden mit Beginn der warmen Jahreszeit die Griller ausgepackt und dem Kochen im Freien gefrönt. Aufgrund des oftmals gedrängten Lebensraums kann das Vergnügen des einen, für den anderen bald zum Ärgernis werden.
Im Sinne eines rücksichtsvollen Zusammenlebens sollte man daher folgendes beachten:
- Blick in die Hausordnung, ob Grillen gestattet ist und wenn ja, mit welcher Art von Griller; oftmals ist das Grillen mit offener Flamme untersagt
- alles mit Maß und Ziel; jedes Wochenende Fr -So ist den Nachbarn nicht zumutbar
- je gedrängter der Platz ist, ist beim Grillen eine übermäßige Rauchentwicklung vermeiden
- den Griller regelmäßig reinigen, um üble Gerüche zu vermeiden
- ev. mit den Nachbarn vorab reden, damit sie die Fenster schließen
- ab 20 Uhr die Lautstärke der Grillparty dosieren und spätestens am 22 Uhr die Nachtruhe beachten
Die Nachbarn haben, wenn sie sich nachhaltig gestört fühlen, die Möglichkeit, dagegen bei Gericht mit Unterlassungsklage vorzugehen; dort wird geprüft, ob das Grillen ortsüblich und den anderen zumutbar ist.