Auslese 07/2010

Wenn der Reisekatalog gelogen hat...

Nicht selten wird die schönste Zeit des Jahres zum Albtraum, wenn der Reisekatalog nicht hält, was er versprochen hat.

Egal, ob der vereinbarte Meerblick fehlt, die Poollandschaft gerade saniert wird, keine Kinderbetreuung  besteht etc., alle diese Umstände können Urlauber berechtigen, einen Teil des bezahlten Reisepreises vom Veranstalter zurückzuverlangen.

DOKUMENTATION  IST ALLES !

Um diese Ansprüche auf Preisminderung durchsetzen zu können, ist es unerlässlich, dass man bereits bei der örtlichen Reiseleitung die Missstände schriftlich bekannt gibt und sich die Kenntnisnahme bestätigen lässt.  Hilfreich sind auch Fotos oder Adressen anderer Urlauber, die die Missstände bezeugen können etc.

Werden Mängel nur bei der Rezeption angezeigt, kann das zu wenig sein.

ERKANKUNGEN

Tritt eine Erkrankung auf, sollte jedenfalls ein Arzt aufgesucht werden (Bestätigung ausstellen lassen!); sollte die Erkrankung auf mangelnde Hygiene etc. zurückzuführen sein, ist ebenfalls der Reiseveranstalter verantwortlich.

 

Bei Magen-/Darmerkrankungen ist der Zusammenhang mit dem Hotel bzw. Reiseveranstalter oft sehr schwer herzustellen. Die Gegenseite argumentiert bei solchen Ansprüchen regelmäßig mit Nahrungsumstellung, Klimawechsel. etc. Nachdem vor Ort keine Proben genommen werden können, zieht man als Urlauber oft den Kürzeren.

 

NACH 6 MONATEN IST DER ANSPRUCH VERJÄHRT !

 

Nach Beendigung des Urlaubs können gegenüber dem Reiseveranstalter - abhängig von den jeweiligen Beanstandungen während des Urlaubs - Wertminderungsansprüche geltend gemacht werden. Dabei handelt es sich um Gewährleistungsansprüche, die binnen einer Frist von sechs Monaten, gerechnet ab dem Tag des tatsächlichen Reiseendes, gerichtlich geltend zu machen sind.

 

MÖGLICHE WERTMINDERUNGSANSPRÜCHE

 

Als Richtschnur, welche Ansprüche an den Reiseveranstalter für welche Beanstandungen gestellt werden können, wird auf tieferstehende Aufstellung verwiesen. Es handelt sich hierbei jedoch immer um Einzelfallentscheidungen, die nicht notwendigerweise auch auf alle anderen Sachverhalte, die ähnlich anmuten, herangezogen werden können.

Baden

Nicht vorhandene bzw. völlig überfüllte Poollandschaft mit unzureichender Ersatzmöglichkeit

25 % anteilig, pro beeinträchtigtem Reisetag

 

Baggerarbeiten, angeschwemmte Müllreste & Fliesenscherben am Strandabschnitt; beeinträchtigtes Badevergnügen

5 %, sofern 5-10 Gehminuten entfernt ein einwandfreier Badeabschnitt zur Verfügung steht, sonst anteilig mehr

 

zu wenige Liegen und Schirme

5%, wenn stattdessen schattenspendende Bäume vorhanden sind

5%, auch bei eklatantem Missverhältnis, da bei Pauschalreisen mittlerweile zu erwarten

 

kein Whirlpool in der Anlage

10 %, wenn im Prospekt zugesagt

Zimmer

Ausfall der Wasserversorgung während der Duschzeiten

10 % anteilig für jeden vom Ausfall betroffenen Tag

 

Klimaanlage ohne Fernbedienung; nur Ein- & Ausschalten, keine Regulierung

5 %

 

Klimaanlage meistens defekt; Fenster mussten wegen Gelsenplage geschlossen bleiben

15 %

 

insg. 22 Std. Stromausfall in 7 Tagen

3 %, da im Prospekt auf fallweise Stromausfälle hingewiesen war

 

kein „extra schönes Zimmer“, wie vereinbart

20%, da keine Unterscheidung zu anderen Zimmern bestand

 

verspätete bzw. tageweise fehlende Zimmerreinigung

5 %

 

Kabine mit Dieselgeruch und Motorenlärm

20 % für Motorenlärm

10 % für Dieselgeruch

 

4-Bett Zimmer ohne Trennwände statt Familien-Suite

20 %, da verringerter Erholungswert für Eltern

Lärm

Baulärm mit übermäßiger Staubentwicklung

20 % für Baulärm, weitere 10 % für Staubentwicklung

 

Lärm durch Barbetrieb, alkoholisierte Gäste, Disco, jeweils bis 1:00 Uhr nachts

5 %, je nachdem, wie die Abendunterhaltung im Prospekt beschrieben war

 

Hotel in Einflugschneise, Flugbetrieb rund um die Uhr

30%, da nicht im Prospekt angekündigt

 

Hotel in Einflugschneise, 50 Flieger am Tag

15 %, da Flughafennähe im Prospekt erwähnt war; Intensität aber zu hoch

Essen

wiederholt wurden Speisen zunächst kalt, nach mehreren Urgenzen warm serviert;

0 %, da Fehler vor Ort behoben

 

2 statt zugesagter 4 Restaurants

5 %

 

keine Bedienung, Plastikbecher, nicht abgeräumte Tische etc.

5 % anteilig pro betroffenen Reisetag, in einem 5 * Hotel

 

verschmutzte Tische und Geschirr/Besteck

10 % bei 4 * Hotel

 

Essen eintönig, schlecht gewürzt, geschmacklos und Wartezeiten bis 20 min

0 %

Umzug

Umzug in Ersatzhotel

50 - 100 % des Umzugstags, je nach Dauer des Umzugs

 

Umzug in ein anderes Zimmer, im selben Hotel

0 – 10 % des Umzugstages

Sport

Fitnessraum, Tennisplätze  nicht benutzbar, trotz Prospekt

7,5 %

 

Fehlender Beachvolleyballplatz

0%

Kinder/ Animation

Fehlende Kinderanimation

0%, wenn nicht im Prospekt zugesagt

 

Kein deutschsprachiger Mini-Club (4 -12 Jährige)

0 %, da kein rein von Deutsch sprechenden Gästen besuchtes Hotel

 

Fehlende Animation

10 %, wenn zugesagt

Über-buchung

Gleichwertiges Hotel, aber 45 km entfernt

25 % aufgrund übergroßer Entfernung

 

Statt „normalem“ Hotel, in Stundenhotel untergebracht

30 %, wegen „typischer“ Lärmentwicklung im Stunden-Etablissement

Gepäck

8 Tage verspätete Zustellung von 2 Koffern

20 %

 

Nachbringen des Gepäcks ins Zimmer dauert 1 Std.

0 %, da Unfreundlichkeit nur eine Unannehmlichkeit und kein Mangel ist

Geruch

Penetranter Fäkalgeruch in der Anlage

15 %

 

Verbrennen von Müll; Geruchs- und Rauchbelästigung

37,5 % anteilig pro Reisetag bei std.weiser Aliquotierung