Auslese 07/2010
Wenn der Reisekatalog gelogen hat...
Nicht selten wird die schönste Zeit des Jahres zum Albtraum, wenn der Reisekatalog nicht hält, was er versprochen hat.
Egal, ob der vereinbarte Meerblick fehlt, die Poollandschaft gerade saniert wird, keine Kinderbetreuung besteht etc., alle diese Umstände können Urlauber berechtigen, einen Teil des bezahlten Reisepreises vom Veranstalter zurückzuverlangen.
DOKUMENTATION IST ALLES !
Um diese Ansprüche auf Preisminderung durchsetzen zu können, ist es unerlässlich, dass man bereits bei der örtlichen Reiseleitung die Missstände schriftlich bekannt gibt und sich die Kenntnisnahme bestätigen lässt. Hilfreich sind auch Fotos oder Adressen anderer Urlauber, die die Missstände bezeugen können etc.
Werden Mängel nur bei der Rezeption angezeigt, kann das zu wenig sein.
ERKANKUNGEN
Tritt eine Erkrankung auf, sollte jedenfalls ein Arzt aufgesucht werden (Bestätigung ausstellen lassen!); sollte die Erkrankung auf mangelnde Hygiene etc. zurückzuführen sein, ist ebenfalls der Reiseveranstalter verantwortlich.
Bei Magen-/Darmerkrankungen ist der Zusammenhang mit dem Hotel bzw. Reiseveranstalter oft sehr schwer herzustellen. Die Gegenseite argumentiert bei solchen Ansprüchen regelmäßig mit Nahrungsumstellung, Klimawechsel. etc. Nachdem vor Ort keine Proben genommen werden können, zieht man als Urlauber oft den Kürzeren.
NACH 6 MONATEN IST DER ANSPRUCH VERJÄHRT !
Nach Beendigung des Urlaubs können gegenüber dem Reiseveranstalter - abhängig von den jeweiligen Beanstandungen während des Urlaubs - Wertminderungsansprüche geltend gemacht werden. Dabei handelt es sich um Gewährleistungsansprüche, die binnen einer Frist von sechs Monaten, gerechnet ab dem Tag des tatsächlichen Reiseendes, gerichtlich geltend zu machen sind.
MÖGLICHE WERTMINDERUNGSANSPRÜCHE
Als Richtschnur, welche Ansprüche an den Reiseveranstalter für welche Beanstandungen gestellt werden können, wird auf tieferstehende Aufstellung verwiesen. Es handelt sich hierbei jedoch immer um Einzelfallentscheidungen, die nicht notwendigerweise auch auf alle anderen Sachverhalte, die ähnlich anmuten, herangezogen werden können.
Baden | Nicht vorhandene bzw. völlig überfüllte Poollandschaft mit unzureichender Ersatzmöglichkeit | 25 % anteilig, pro beeinträchtigtem Reisetag |
| Baggerarbeiten, angeschwemmte Müllreste & Fliesenscherben am Strandabschnitt; beeinträchtigtes Badevergnügen | 5 %, sofern 5-10 Gehminuten entfernt ein einwandfreier Badeabschnitt zur Verfügung steht, sonst anteilig mehr |
| zu wenige Liegen und Schirme | 5%, wenn stattdessen schattenspendende Bäume vorhanden sind 5%, auch bei eklatantem Missverhältnis, da bei Pauschalreisen mittlerweile zu erwarten |
| kein Whirlpool in der Anlage | 10 %, wenn im Prospekt zugesagt |
Zimmer | Ausfall der Wasserversorgung während der Duschzeiten | 10 % anteilig für jeden vom Ausfall betroffenen Tag |
| Klimaanlage ohne Fernbedienung; nur Ein- & Ausschalten, keine Regulierung | 5 % |
| Klimaanlage meistens defekt; Fenster mussten wegen Gelsenplage geschlossen bleiben | 15 % |
| insg. 22 Std. Stromausfall in 7 Tagen | 3 %, da im Prospekt auf fallweise Stromausfälle hingewiesen war |
| kein „extra schönes Zimmer“, wie vereinbart | 20%, da keine Unterscheidung zu anderen Zimmern bestand |
| verspätete bzw. tageweise fehlende Zimmerreinigung | 5 % |
| Kabine mit Dieselgeruch und Motorenlärm | 20 % für Motorenlärm 10 % für Dieselgeruch |
| 4-Bett Zimmer ohne Trennwände statt Familien-Suite | 20 %, da verringerter Erholungswert für Eltern |
Lärm | Baulärm mit übermäßiger Staubentwicklung | 20 % für Baulärm, weitere 10 % für Staubentwicklung |
| Lärm durch Barbetrieb, alkoholisierte Gäste, Disco, jeweils bis 1:00 Uhr nachts | 5 %, je nachdem, wie die Abendunterhaltung im Prospekt beschrieben war |
| Hotel in Einflugschneise, Flugbetrieb rund um die Uhr | 30%, da nicht im Prospekt angekündigt |
| Hotel in Einflugschneise, 50 Flieger am Tag | 15 %, da Flughafennähe im Prospekt erwähnt war; Intensität aber zu hoch |
Essen | wiederholt wurden Speisen zunächst kalt, nach mehreren Urgenzen warm serviert; | 0 %, da Fehler vor Ort behoben |
| 2 statt zugesagter 4 Restaurants | 5 % |
| keine Bedienung, Plastikbecher, nicht abgeräumte Tische etc. | 5 % anteilig pro betroffenen Reisetag, in einem 5 * Hotel |
| verschmutzte Tische und Geschirr/Besteck | 10 % bei 4 * Hotel |
| Essen eintönig, schlecht gewürzt, geschmacklos und Wartezeiten bis 20 min | 0 % |
Umzug | Umzug in Ersatzhotel | 50 - 100 % des Umzugstags, je nach Dauer des Umzugs |
| Umzug in ein anderes Zimmer, im selben Hotel | 0 – 10 % des Umzugstages |
Sport | Fitnessraum, Tennisplätze nicht benutzbar, trotz Prospekt | 7,5 % |
| Fehlender Beachvolleyballplatz | 0% |
Kinder/ Animation | Fehlende Kinderanimation | 0%, wenn nicht im Prospekt zugesagt |
| Kein deutschsprachiger Mini-Club (4 -12 Jährige) | 0 %, da kein rein von Deutsch sprechenden Gästen besuchtes Hotel |
| Fehlende Animation | 10 %, wenn zugesagt |
Über-buchung | Gleichwertiges Hotel, aber 45 km entfernt | 25 % aufgrund übergroßer Entfernung |
| Statt „normalem“ Hotel, in Stundenhotel untergebracht | 30 %, wegen „typischer“ Lärmentwicklung im Stunden-Etablissement |
Gepäck | 8 Tage verspätete Zustellung von 2 Koffern | 20 % |
| Nachbringen des Gepäcks ins Zimmer dauert 1 Std. | 0 %, da Unfreundlichkeit nur eine Unannehmlichkeit und kein Mangel ist |
Geruch | Penetranter Fäkalgeruch in der Anlage | 15 % |
| Verbrennen von Müll; Geruchs- und Rauchbelästigung | 37,5 % anteilig pro Reisetag bei std.weiser Aliquotierung |