Auslese 8/2013
Zigarettenrauch vom Nachbarn – Was tun?
Wird man durch den Zigarettenrauch des Nachbarn in seiner Wohnqualität gestört, besteht in einer Mietwohnung die Möglichkeit einer Mietzinsminderung. Der Mieter kann gegenüber dem Vermieter, der hier keine Abhilfe schafft, eine Reduktion der Miete von bis zu 5 % geltend machen.
Im Falle einer Eigentumswohnung besteht die Möglichkeit, gegen den rauchenden Nachbarn eine Unterlassungsklage einzubringen.
Aufgrund einer allfälligen medizinischen Beeinträchtigung (Passivrauchen) könnte sogar die Möglichkeit eines vorzeitigen Austritts aus dem Mietverhältnis einerseits bzw. ein Antrag auf Ausschluss aus der Eigentümergemeinschaft andererseits erwogen werden. Hierfür bedarf es allerdings jedenfalls einer andauernden Regelmäßigkeit und einer überdurchschnittlichen Intensität der „Bequalmung“.
Mögliche Regelungen über ein Rauchverbot in allgemeinen Bereichen (Gänge, Lift etc.) kann in der Hausordnung verankert werden.